ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die von der Firma Limoni’s Catering GmbH (LC) angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Speisen, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Partyzubehör und die Vermittlung von eigenen wie auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax oder Internet geordert hat.

1.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch LC zustande; diese sind die Vertragspartner. Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, das Restaurant, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per E-Mail, per Fax, telefonisch oder persönlich sein. Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird LC durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. LC verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat.

1.2. Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch LC im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter LC bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist LC berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens LC eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal € 50,00 zuzüglich der Gebühren.

§2 Preise und Angebot
2.1. Angebotene Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer (derzeit 10 % und 20 %) und inkl. Verpackungs- und Versandkosten, sofern nicht anders angegeben.

2.2. Unsere Abbildungen von Waren im Internet bzw. in Printmedien stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Sie, diese Produkte bei uns zu bestellen. Ihre Bestellung der gewünschten Produkte über unsere Webseite, per E-Mail, per Telefax, schriftlich oder telefonisch ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Wir werden Ihnen den Eingang Ihrer Bestellung unverzüglich bestätigen. Der Vertrag kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Veranstaltungsvereinbarung durch den Kunden zustande. Änderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von LC. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn LC sie schriftlich bestätigt.

2.3. Erfolgt die Lieferung durch uns, so wird sie wie im Angebot angegeben berechnet. Für Lieferungen außerhalb von Wien erheben wir eine zusätzliche Kilometerpauschale. Die Höhe bleibt frei verhandelbar und richtet sich nach Auftragsvolumen sowie Vertragsverhandlungen. Preis und Leistungsänderungen sowie Irrtümer behalten wir uns vor.

§3 Bestellung
Ihre Bestellung sollte spätestens 6 Tage vor Liefertermin bei LC per E-Mail, Fax, Post oder in persönlicher Form erfolgen. Die Anmietung von Räumlichkeiten, der Bedarf an Servicepersonal oder umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit Sonderwünschen bitten wir in beidseitigem Interesse so frühzeitig wie möglich aufzugeben. Kaufabschlüsse, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Besteller versichert mit seiner Bestellung, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben, und erklärt sich mit diesen einverstanden.

§4 Auslieferung
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der in seiner Bestellung georderten Waren, Leihzubehör und Dienstleistungen auf der Durchschrift der vom Auslieferpersonal ausgehändigten Quittung bzw. Rechnung. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über drei Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Für besonders aufwendige Gegebenheiten den Lieferort betreffend behalten wir uns vor, eine Mehraufwandspauschale zu berechnen.

§5 Bezahlung und Zahlungsbedingung
5.1. Der Kunde bezahlt die bestellten Waren und Dienstleistungen, falls nicht anders vereinbart, bei Anlieferung. Der mit der Lieferung beauftragte Mitarbeiter ist berechtigt und verpflichtet, gegen Aushändigung der Ware zu kassieren. Die Zahlung erfolgt in bar gegen eine Quittung oder Rechnung. Der dem Kunden bei der Bezahlung übergebene Beleg ist gleichzeitig Lieferschein und Rechnung. Hier quittiert der Kunde auf der Durchschrift den ordnungsgemäßen Erhalt der Waren und der Dienstleistung. Nach persönlicher Vereinbarung stellt LC eine (Schluss-)Rechnung im Anschluss an die Veranstaltung aus. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.2. LC behält sich vor, mit Annahme des Angebots durch den Kunden 50 % der Vertragssumme als Vorauszahlung zu verlangen. Macht LC von diesem Recht Gebrauch und ist diese Vorauszahlung nicht 10 Tage nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung an den Kunden, spätestens jedoch 14 Tage vor der Veranstaltung eingegangen, ist LC zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. Bei der Zahlungsanweisung sind das Veranstaltungsdatum sowie der Name der Veranstaltung anzugeben.

5.3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LC, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

5.4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5.5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von LC allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden.

§6 Leihwaren/Leihzubehör/Partybedarf
Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in oder auf Leihwaren wie Warmhaltegeräten und Platten. Diese werden nach Vereinbarung am Folgetag von unserem Fahrer abgeholt. Der Kunde hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen. Leihwaren, die mit Getränken und Speisen in Kontakt gekommen sind, sind aufgrund hygienischer Bestimmungen gereinigt zurückzugeben. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum Tagespreis berechnet und ggf. dem Kunden in Rechnung gestellt.

§7 Saisonale Abweichungen
Sollten saisonbedingte Waren nicht erhältlich sein, behalten wir uns den Ersatz durch gleichwertige Waren vor. Die von LC angebotenen Speisen, wie z. B. Obst, unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen. Die auf den Fotos dargestellten Produkte können saisonbedingt abweichen.

§8 Gewährleistung
LC versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die Bestellung pünktlich bzw. in einem bestimmten Zeitrahmen erfolgt, wenn höhere Gewalt oder von uns nicht zu beeinflussende Verkehrs- oder Witterungsverhältnisse dafür den Ausschlag geben. Der Kunde hat die Ware mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Der Lieferer ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch oder persönlich zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen entsprechend nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden.

§9 Rücktritt
9.1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit LC geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von LC. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von LC zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

9.2. Sofern zwischen LC und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von LC auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber LC ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

9.3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist LC berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.

9.4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

9.5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist LC berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

9.6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§10 Rücktritt durch LC
10.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist LC in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von LC auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

10.2. Wird die vereinbarte oder gemäß Klausel II Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist LC ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

10.3. Ferner ist LC berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von LC nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; LC begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von LC in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von LC zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

10.4. Bei berechtigtem Rücktritt von LC entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§11 Änderung der Teilnehmerzahl und der VA-Zeit
11.1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn an LC mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung von LC.

11.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird von LC bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

11.3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

11.4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist LC berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

11.5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt LC diesen Abweichungen zu, so kann LC die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, LC trifft ein Verschulden.

§12 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit LC. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).

§13 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit LC für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt LC von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

§14 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
14.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. LC übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von LC. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

14.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. LC ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist LC berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorab mit LC abzustimmen.

14.3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf LC die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann LC für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§15 Haftung des Kunden für Schäden
15.1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

15.2. LC kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

§16 Schlussbestimmungen
16.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

16.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wien-Stadt.

16.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Limoni’s Catering GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Wien.

16.4. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

16.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.